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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Auftrag:

1. Ist ein im einzelnen bestimmter schriftlicher Auftrag nicht erteilt, ist die Firma KKT Klima- und Kältetechnik, Anlagenbau GmbH berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers alle Reparaturarbeiten auszuführen und Ersatzteile einzubauen, die für die Funktionsfähigkeit des Reparaturgegenstandes im Rahmen der Regeln der Technik für erforderlich anzusehen sind.

2. Liegt ein im einzelnen bestimmter schriftlicher Kostenvoranschlag vor, bedarf nur eine Überschreitung der Arbeiten und Kosten von mehr als 25 % der Zustimmung des Auftraggebers.

3. Die Firma KKT GmbH ist berechtigt, den Reparaturauftrag durch Dritte ausführen zu lassen.

II. Reparaturzeit:

1. Umstände, die die Firma KKT GmbH nicht zu vertreten hat, die die Ausführung der übernommenen Reparaturarbeiten unmöglich machen, verzögern, wesentlich erschweren oder wirtschaftlich unzumutbar machen, berechtigen die Firma KKT GmbH, den Beginn der Reparaturarbeiten entsprechend zu verschieben oder von dem Reparaturauftrag zurückzutreten. Die KKT GmbH wird über solche Umstände unverzüglich den Auftraggeber informieren und nicht verbrauchte Gegenleistungen an diesen zurückerstatten.

2. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B.  Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche, nicht von KKT GmbH zu vertretende Ereignisse, z. B. Streik oder Aussperrung zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Die KKT GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit eines für die Reparatur benötigten Liefergegenstandes informieren und im Falle eines erforderlichen Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber zurückerstatten.

III. Gefahr:

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung des Reparaturgegenstandes und der Leistungen der Firma KKT GmbH für den Reparaturgegenstand trägt der Auftraggeber, ganz gleich, wo sich der Reparaturgegenstand befindet oder die Reparatur ausgeführt wird.

IV. Abnahme:

1. Wird die Reparatur im Betrieb der KKT GmbH ausgeführt, erfolgt auch dort die Abnahme. Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn der Reparaturgegenstand nicht innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung oder Rechnungszusendung abgeholt wird.  Bei Abnahmeverzug kann die KKT GmbH angemessene Aufbewahrungskosten berechnen oder den Reparaturgegenstand auf Kosten des Auftraggebers in Verwahrung geben, unbeschadet der der KKT GmbH zustehenden Ansprüche.

2. Erfolgt die Reparatur nicht im Betrieb der KKT GmbH, so ist die Reparatur einschließlich Ersatzteillieferung mit Unterzeichnung der vorbehaltlosen Abnahmebestätigung als mangelfrei abgenommen. Anderenfalls gilt die Abnahme mit Fertigstellung der Reparatur, spätestens mit Inbetriebnahme als erfolgt.

V. Zahlung:

1. Zahlungen sind bei Abnahme des Reparaturgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung oder Übersendung der Rechnung zu leisten. Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, jedoch möglich, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Wird eine fällige Forderung nach Mahnung nicht bezahlt, können alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung geltend gemacht werden. Die Verzugszinsen ab Fälligkeit richten sich nach § 288 BGB.

2. Die Firma KKT GmbH ist berechtigt, bei Erteilung des Reparaturauftrages eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die KKT GmbH ist auch jederzeit berechtigt, vom Auftraggeber eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft bis zur Höhe der Auftragssumme, bei bereits vergüteten Teilleistungen bis zur Höhe des noch offenen Auftragsvolumens zu verlangen. Leistet  der Auftraggeber die Bürgschaft oder eine anderweitige Sicherheit innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Abforderung nicht, kann die KKT GmbH ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich seiner Leistung nach § 273 BGB geltend machen und die Arbeit einstellen.

VI. Erweitertes Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt:

1. Der Firma KKT GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in ihren Besitz gelangten  Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Reparaturgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Reparaturgegenstand dem Auftraggeber gehört.

2. Soweit eingebautes Zubehör, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentlicher Bestandteil des Reparaturgegenstandes geworden sind, behält sich die Firma KKT GmbH das Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung vor.

VII. Haftung:

Schadenersatzansprüche, insbesondere auch für die Mängelfolgeschäden des Auftraggebers, bleiben ausgeschlossen. Es sei denn, es liegt ein mindest grob fahrlässiges Verschulden vor.

VIII. Gewährleistung:

Der Auftraggeber hat vor Abnahme bzw. nach Übernahme die Reparatur unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel ohne Verzögerung schriftlich anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach deren Auftreten schriftlich anzumelden.

Die KKT GmbH ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, wofür ihm eine angemessene Frist von mindestens einer Woche zusteht. Schlägt die Nacherfüllung/Nachbesserung wiederholt fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate. Im Rahmen der Gewährleistungspflicht haftet die Firma KKT GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche, insbesondere von Mangelfolgeschäden, wie folgt:

Die Reparatur ist kostenlos nachzubessern.

Eventuell gelieferte Ersatzteile sind nach Wahl der Firma KKT GmbH zu reparieren oder neu zu liefern.

Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Nachbesserungsarbeiten an dem Reparaturgegenstand vornimmt oder vornehmen lässt.

IX. Allgemeines:

Sämtliche Vereinbarungen werden schriftlich getroffen. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Vertragsänderungen oder eine Aufhebung der Schriftformklausel haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind von der Firma KKT GmbH schriftlich bestätigt worden.

Die Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung, auch einzelner Klauseln der Geschäftsbedingungen, berührt die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

X. Gerichtsstand:

Für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und der Firma KKT GmbH gilt auch bei Auslandsgeschäften und Geschäften mit Ausländern deutsches Recht. Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Ansprüche, auch die Wechselklagen und Klagen aus dem Eigentumsrecht, wird Gerichtsstand Zwickau vereinbart:   

a) wenn beide Parteien Kaufleute sind
b) wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.